Antrag SOZIALFONDS 07


 

Dringlichkeitsantrag an die Landesdelegiertenversammlung am 29.9.2007 in Neuwied

 

Antragssteller : Elisabeth Bröskamp KV Neuwied u.a.

 

„Sozialfonds“ der Landesregierung auf Ganztagskindergärten und Horte ausweiten

 

 

Die Landesdelegiertenversammlung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung dazu auf, den neu eingerichteten „Sozialfonds“ für das Mittagessen an Ganztagsschulen umgehend auf KITAS und HORTE auszuweiten.

 

Begründung:

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen „Sozialfonds“ in Höhe von 1 Mio. Euro für das Mittagessen an Ganztagsschulen eingeführt. Begünstigte dieses „Sozialfonds“ sind Ganztagsschüler und Ganztagsschülerinnen, deren Eltern Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe beziehen oder aber AsylbewerberInnen sind. Darüber hinaus wird für besondere Einzelfälle, die nicht zu diesen Gruppen gehören, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein „Härtefonds“ eingerichtet.

 

Die Landesregierung begründet die Einrichtung des Fonds damit, dass ein gemeinsames Mittagessen an Schulen wichtiger Bestandteil sozialen Lernens und auch ein Baustein der Gesundheitserziehung ist. […] Weil die Eltern vieler Kinder die Kosten von 50-60 Euro pro Kind und Monat nicht bezahlen können und sich Fälle häuften, in denen Kinder aufgrund ihres familiären Hintergrunds vom gemeinsamen Mittagessen ausgeschlossen blieben, soll mit der Einrichtung des Sozialfonds im Schulbereich ein Ausgleich geschaffen werden.

 

Es reicht aber nicht aus, sich lediglich um die Ganztagsschulkinder zu bemühen, da von den Problemen, denen mit der Einrichtung des Fonds begegnet werden soll, auch Kinder in KITAS und Hortkinder in Ganztagseinrichtungen betroffen sind. Allerdings treten die Missstände in diesen Einrichtungen nicht im gleichen Maße zutage und erregen weniger öffentliches Aufsehen, da die betroffenen Kinder nicht bloß von der Teilnahme am gemeinsamen Essen ausgeschlossen bleiben, sondern von ihren Eltern aus finanziellen Gründen gleich vollständig von Angeboten der Ganztagsbetreuung abgemeldet werden.

 

Eine neue Studie des Forschungsinstitutes für Kinderernährung der Universität Bonn (FKE) belegt, dass die Leistungen nach ALG II für eine ausgewogene und gesunde Ernährung der Kinder nicht ausreichen. Für 4- bis 6-jährige Kinder ist ein Satz von 2,57 Euro pro Tag vorgesehen, um die Kosten sämtlicher Mahlzeiten abzudecken. Alleine ein Mittagessen in der KITA bzw. im HORT kostet jedoch bereits zwischen 2,50-3,00 Euro. Wenn Kinder aufgrund ihres familiären Hintergrunds und der Kosten des Mittagessens vom Ganztagsbetrieb abgemeldet werden, geht dies zugleich mit einem Ausschluss von Angeboten für die frühkindliche Bildung und Förderung einher. Dies führt zu einer Beeinträchtigung der persönlichen Entwicklung gerade bei Kindern, die in besonderem Maße auf frühkindliche Bildung und Förderung angewiesen sind. Die bestehende Ungleichheit von Lebenschancen aufgrund der sozialen Herkunft wird so verfestigt. […]



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