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Zu einem offenen Diskussionsabend mit MdB Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagfraktion lud der Arbeitskreis Soziales von Bündnis90/Die Grünen im Kreis Neuwied ein. Thema waren die geplanten Änderungen im Bundesteilhabegesetz.
Alle behinderten Menschen sollen, laut UN Behindertenrechtskonvention, die Unterstützung erhalten, die sie für eine gleichwertige Teilhabe in unserer Gesellschaft brauchen. Sie sollen selbst entscheiden können, wo sie wohnen, wie sie arbeiten und leben. Niemand soll gezwungen werden, eine bestimmte Form der Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile dürfen nicht zulasten der Betroffenen gehen. Der neue Gesetzentwurf ist nicht übereinstimmend mit der UN-Behindertenrechtskonvention.
Corinna Rüffer sieht den geplanten Gesetzentwurf kritisch. Nur wer in fünf von neun Lebensbereichen erhebliche Einschränkungen hat, kann in Zukunft Leistungen aus der Eingliederungshilfe bekommen. Das würde bedeuten, dass zum Beispiel Hör- und Sehbehinderte aus den Leistungen herausfallen. Ohne Assistenz ist den meisten Behinderten allerdings kein Regelschulbesuch, keine Ausbildung oder Studium und somit kein Wechsel in den Arbeitsmarkt möglich.
Wer persönliche Assistenz benötigt und daher staatliche Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege bekommt, ist zurzeit gezwungen auf Sozialhilfe-Niveau zu leben. Das bedeutet, sie dürfen kein Vermögen über 2.600 € besitzen. Im neuen Gesetz wird zwar die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht rausgelöst, so dass sich der Freibetrag auf zunächst 25.000 € beläuft. Wer Hilfe zur Pflege benötigt, und das ist der Großteil der Betroffenen, behält den niedrigen Freibetrag. Diese Regelung betrifft auch den Partner des Betroffenen. Ebenfalls ein sehr kritischer Punkt ist, dass aus Kostengründen in Zukunft nicht mehr grundsätzlich ambulante vor stationärer Versorgung gilt, sondern nur, wenn ein Leben in den eigenen vier Wänden günstiger oder ein Leben im Heim unzumutbar ist.
Da die Diskussionsrunde in der Carl-Orff-Schule in Neuwied stattfand, wurde auch die Bedeutung für betroffene Kinder und ihre Eltern angesprochen. Eltern können zum Beispiel ihr Kind nicht absichern, in dem sie ihm etwas vererben. Auch sind betroffene Kinder auf persönliche Assistenz angewiesen, besonders wenn sie im Zuge der Inklusion Regelkindergärten und Regelschulen besuchen wollen.
Inge Rockenfeller, Sprecherin des Arbeitskreises erklärt: “Der beste Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe ist, wenn Behinderte die Möglichkeit haben selbstbestimmt mit gesunden Menschen zu lernen und zu arbeiten, also Inklusion.“ Am 1.Dezember hat nun der Bundestag das geänderte Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Wir Grüne sind uns mit vielen Behinderten einig, dass zwar das Leben von Behinderten dadurch erleichtert wird, dass aber nicht alle Regelungen für Betroffene positiv umgesetzt worden sind.
Melanie Petri und Inge Rockenfeller
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