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GRÜNE Kreismitgliederversammlung fordert "kindgerechte" Kindergartengruppen

PM: GRÜNE Kreismitgliederversammlung (KMV)


Für DIE KLEINSTEN unter uns !
Kindgerechte Kindergartengruppen für unter 2-jährige Kinder
Laut Kindertagesstättengesetz können in einer „kleinen altersgemischten Gruppe“ bis zu 7 Kinder unter 3-Jahren und 8 Kinder zwischen 3-6 Jahren betreut werden.
Insgesamt hat diese Gruppe bis zu 15 Kinder.
Dafür ist ein Betreuungsschlüssel von 1,75 Personalstellen vorgesehen.
Die GRÜNEN befürworten diese „kleine altersgemischte Gruppe“ für Kinder
zwischen 2-6 Jahren; kommt man doch dem Wunsch nach kleineren Gruppen und
einer entsprechend besseren Erzieherinnen-Kind-Relation nach.
Für Kinder unter 2-Jahren lehnen sie diese Gruppenform jedoch ab.


„Rein theoretisch können in der Gruppe bis zu sieben 1-jährige Kinder untergebracht
werden und acht 3-6-jährige Kinder, bei dem Personalschlüssel von 1,75 Kräften,“ so
Elisabeth Bröskamp (Sprecherin und Kreistagsmitglied von BÜNDNIS 90 / DIE
GRÜNEN Neuwied).
Unter diesen Bedingungen sei es nicht mehr möglich jedes Kind individuell zu
betreuen und auf seine Bedürfnisse angemessen einzugehen, meint Elisabeth
Bröskamp.
Die „Krippengruppe“ sieht für 8-10 Kinder unter 3-Jahren 2,0 Personalstellen vor.
Dies ist schon knapp bemessen nach Meinung der GRÜNEN.
Auf ihrer letzten Kreismitgliederversammlung beschlossen sie, wenn 1-jährige in der
„kleinen altersgemischten Gruppe“ aufgenommen werden, eine Erhöhung des
Personalschlüssels erfolgen muss.
Ausserdem sehen sie als Problem an, dass Kinder in der gleichen Kindergartengruppe
unterschiedlich hohe Gebühren zahlen.
Die Kinder unter 2-Jahren müssen die einkommensabhängigen Krippenkosten
(Tabelle B) zahlen, die 2-6-jährigen Kinder in der gleichen Gruppe sind kostenfrei.

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