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Dr. Roland KohlerBuchenbüsch 1653578 Windhagen

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Anlage 2 zum Brief vom 5. November 2009 an VG Asbach

Entwicklung einer familienorientierten Kinderbetreuung in der VG Asbach.

Eine Verbandsgemeinde, die sich die Schaffung familiengerechter Rahmenbe-

dingungen zum Ziel setzt, fördert gleichzeitig seine Attraktivität als Gewerbestandort. Wir verweisen hier auf die beispielhafte Arbeit „KITA Check 2008“ des DIHK, aus dem wir u.a. wie folgt zitieren:

„Alle Kommunen müssen regelmäßig verpflichtende Bedarfsanalysen zu Umfang, Dauer und vor allem der zeitlichen Lage der gewünschten Betreuung durchführen.

Dabei ist Voraussetzung, dass die Eltern selbst angeben, welche Betreuungszeiten und Rahmenbedingungen sie benötigen. Nur so wird die notwendige Transparenz geschaffen, die ein tatsächlich bedarfsgerechtes Angebot ermöglicht.“

Die derzeitigen Aktivitäten der Träger und des Jugendamtes (Akteure) richten sich in erster Linie auf die Abdeckung des quantitativen Betreuungsbedarfs. Grundlagen

dabei sollen die neuesten Fassungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und des Kinderförderungsgesetzes sein.

In der Vergangenheit wurde deutlich, dass sich immer wieder erhebliche Lücken zwischen dem quantitativen Bedarf auf der Grundlage des Kindertagesstättenbedarfsplans und dem tatsächlichen Bedarf in den Einrichtungen der Verbandsgemeinde aus Sicht der Familien ergeben haben. Grund dieser Diskrepanz sind die nicht immer zeitgerechten Reaktionen der Akteure auf den Bedarf sowohl wegen Nichtbeachtung gesetzlicher Änderungen als auch unzureichender Datenerfassung und Steuerung. Anpassungen finden derzeit in Form von An- und Umbauten statt.

Tatsächlich hinreichend und Ziel führend ist der Ausbau aber nur dann, wenn das Angebot auch den konkreten Ansprüchen der Beteiligten entspricht. Die konkreten Ansprüche definieren sich in vielfältiger Form vorwiegend aus der Berufs- und Erwerbssituation der Eltern. Dazu gehören z.B. Ganztagsplätze, Mittagessen, flexible Öffnungszeiten, Ferienbetreuung, Notfallbetreuung, etc., um nur einige geläufige Stichworte in den aktuellen Diskussionen zu nennen.

Die isolierten und unvollständigen Erhebungen von Trägern und Jugendamt geben keine ausreichende Grundlage für entwicklungsgerichtete und kommunen-übergreifende Aktivitäten der Verbandsgemeinde. Wir schlagen deshalb der Verbandsgemeinde vor, selbst die Daten in der von der DIHK formulierten Art zu ermitteln. Die einzelnen Trägern und Gemeinden wesentlich erleichtern, eine bedarfsgerechte Planung und Entwicklung der Kindertagesstätten zu unternehmen.

Die Ergebnisse sollen dazu dienen, eine vertiefte Analyse des Bedarfs herzustellen und koordinierte Schritte zu veranlassen, die Gestaltung der KITAs in der Verbandsgemeinde innerhalb der Gemeinden bedarfsgerecht auszurichten. Insofern ist die Erhebung der Daten als Dienstleistung der Verbandsgemeinde zur Erfüllung der Aufgaben ihrer Gemeinden zu betrachten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben u.a. zur Realisierung eben solcher konkreten Entwicklungsziele die Schaffung eines KITA-Ausschusses im Verbandsgemeinderat beantragt. In der DIHK Studie werden auch andere Formen von lokalen Arbeitsgruppen dargestellt, in der u.a. auch die Belange der Unternehmen einfließen und deren Kooperation ermöglichen.

 

 


 

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