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Kreistagsfraktion stellt 10-Punkte-Programm zur Umsetzung des Kreisklimaschutzkonzepts vor

„Die GRÜNE Kreistagsfraktion ist sich nach dem guten Kommunalwahlergebnis und Ihrer Konstituierung sowie der zugewiesenen Rolle als Oppositionsführerin, durch die Etablierung der GROKO im Kreis Neuwied, der gestiegenen politischen Verantwortung bewusst. Das Thema Umsetzung der bundesweiten Energiewende in Verbindung mit der praktischen Umsetzung des Kreisklimaschutzkonzeptes hat dabei für die Kreistagsfraktion, neben anderen brennenden Themen im Kreis, oberste Priorität“, so die Fraktionsvorsitzende Elisabeth Bröskamp (MdL).

Von daher wurde direkt in der konstituierenden Sitzung des Kreisenergiebeirats ein von der Kreistagsfraktion beschlossenes 10 Punkte Programm zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes im Kreis Neuwied dem zuständigen 1. Kreisbeigeordneten und den Kolleg/innen des Energiebeirats zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Der Arbeitsplan der nächsten 5 Jahre umfasst im organisatorischen Bereich die Einrichtung einer regionalen Plattform möglichst aller Akteure, die Einbeziehung aller Energieversorger in Stadt und Kreis Neuwied und die Einrichtung eines Controlling Instruments zur periodischen Überprüfung des Umsetzungserfolgs.

Weiterhin soll über einen jährlichen Investitionsplan, der Erstellung von Sanierungsfahrplänen für unterschiedliche Zielgruppen und der Aufbereitung und Bündelung von Informationen zu allen Förderprogrammen des Landes, des Bundes der EU sowie der Energieversorger, ein entsprechendes konkret wirksames Investitionsklima für die Energiewende und den Klimaschutz geschaffen werden.

Last but not least soll jährlich eine Gesamtbilanzierung der Energieeinsparung, des Fortschrittes beim Klimaschutz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien dem Kreistag vorgelegt und mit Zielvorgaben für das darauffolgende Jahr versehen werden. Kommunale Leitlinien im Baubereich für Null- und Plusenergiehäuser sowie die Gewährleistung einer fachlich qualifizierten externen Baubegleitung sollen diese Ansätze im Neubau- und Sanierungsbereich absichern.

„Unser Mitglied im Energiebeirat, Dipl. Ing. (FH) Dietmar Rieth, wird mit seiner Kompetenz und Beharrlichkeit dafür Sorge tragen, dass dieses wichtige Zukunftsthema in Stadt und Kreis Neuwied seinen notwendigen Stellenwert erhält“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Helmut Hellwig.


Anforderungen an eine wirksame Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes in den nächsten 5 Jahren
1. Einrichtung einer 'regionalen Plattform' in Anlehnung an das BEN-Netzwerk auf der linksrheinischen Seite (bereits mit zuständigem Staatssekretär besprochen)
2. Einbeziehung der Stadtwerke Neuwied, &MAG, EVM und Bad Honnef-AG in die regionale Plattform und Vorlage klimaschutzrelevanter Betriebsmodelle mit dem Ziel einer Senkung des Energieverbrauchs (siehe Unterlagen zum klimaschutzorientierten Stadtwerk, auf der Internetseite des BMU abrufbar)
3. Einrichtung eines Controlling-Instrumentes zur jährlichen Bilanzierung des Energieverbrauchs mit allen Netzbetreibern im Kreis, auch als CO2-Tool für leitungs-und nicht leitungsgebundene Energien
4. Vorlage eines jährlichen Investitionsplans zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung; Einbeziehung privater und öffentlicher Mittel; Einbeziehung der Teilpläne der einzelnen Gebietskörperschaften
5. Erstellung von 'Sanierungsfahrplänen' mit jährlichen Zielvorgaben für die energetische Gebäudesanierung
6. Für klimaschutzrelevante Maßnahmen im öffentlichen, gewerblich- industriellen und privaten Sektor sind die jeweils aktuellen Informationen zu den Förderpro-grammen von EU, Bund, Land, Kommunen und Energieversorgern vorzuhalten
7. Auf der Grundlage unseres Klimaschutzkonzeptes wird die jährlich bilanzierte Gesamteinsparung zum Jahreswechsel im Kreistag vorgelegt und diskutiert 8. Für das jeweilig folgende Haushaltsjahr sind - analog zum Haushaltsplan - Zielvorgaben zu beschließen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und geplante Energieeinsparungen in Gewerbe und Industrie sowie öffentlichen und privaten Immobilien; mit den genannten Zielgruppen auszuhandelnde Zielvereinbarungen ebenfalls jährlich fortschreiben
9. Verabschiedung von Leitlinien mit Vorgaben für 'Null- und Plus-Energiehäuser'
10. Gewährleistung einer 'energetischen Baubegleitung' bei Neubauten und Gebäudesanierungen durch geeignete externe Sachverständige analog der Standards der KfW Gebäudesanierungsprogramme



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