Menü
Für Grundschulkinder gilt der Sozialfonds fürs Mittagessen schon länger. Hier hat die Landesregierung schon vor einiger Zeit erkannt, dass viele Kinder kein warmes Mittagessen in der Schule einnehmen konnten, die Eltern konnten dies schlicht weg nicht bezahlen. Der Problematik bewusst richtete man eine Fonds (Sozialfonds) ein, der Kindern ein warmes Mittagessen für 1 ,- Euro ermöglichte, der Rest wurde bezuschusst. Bei einem Hartz IV Satz von 2,57 Euro für 5 Mahlzeiten am Tag war es wohl kaum möglich ein Mittagessen in der Schule von 2,50-3,00 Euro alleine für eine Mahlzeit zu bezahlen!
Stiefkind war lange Zeit aber dann die gleiche Situation in den Kindergärten oder Kindertagesstätten. Auch hier wurden Kinder nicht zum Mittagessen zugelassen, nichtbezahlte Essensrechnungen türmten sich auf oder bedürftigen Kindern wurde gar kein Ganztagsplatz mit Mittagessen ermöglicht.
Sicherlich ist das zur Zeit praktizierte -durch fehlende Ganztagsplätze und die vorrangige Vergabe an berufstätige Eltern - immer noch ein Problem und grenzt andere, aus familiär- schwierigen oder prekären Situationen stammende bedürftige Kinder aus, da sie keine Ganztagsplätze erhalten.
Schon auf der Landesdelegiertenversammlung von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Rheinland- Pfalz Ende September 2007 stellte Elisabeth Bröskamp (Kreistags- und VG- Ratsmitglied Asbach) den Antrag auf Einrichtung des Sozialfonds für Kindertagesstätten in Rheinland- Pfalz (1,- Euro Essen).
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN verabschiedeten dies einstimmig!
Erst ein Jahr später -im Dezember 2008- beschloss die Landesregierung die Einführung des Sozialfonds für Kindertagesstätten in Rheinland- Pfalz mit der Einführung zum 1.1.2009!
Auf Nachfrage bei den Trägern der KITAS stellte Elisabeth Bröskamp in der VG Asbach fest, dass dies in der ganzen Verbandsgemeinde nicht nur nicht umgesetzt, sondern auch gänzlich unbekannt war!
Kritisch zu vermerken ist :
"Durch die vorrangige Vergabe an Ganztagsplätzen an Berufstätige, fehlende Kapazitäten von Ganztagsplätzen und dem fast flächendeckendem Angebot an Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Mittagsunterbrechung (7.00-12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr) und dem fast völlig fehlenden Angebot des verlängerten Vormittagsangebotes (7.00- 14.00 Uhr) können viele bedürftige Kinder dies gar nicht in Anspruch nehmen, da sie zu der Mittagsessenszeit nicht im Kindergarten sind, ob diese aber zu Hause etwas warmes zu Essen bekommen ist zweifelhaft," so Elisabeth Bröskamp.
Die GRÜNEN sehen hier großen Nachholbedarf im Betreuungsangebot der VG um die Benachteiligung der Kinder schnellstmöglichst zu beheben.
Auch zur kommenden LDV von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im November ist ein entsprechender Antrag gestellt, der auf die Gleichstellung des Rechtsanspruches vom Vor- und Nachmittagsangebot und dem verlängerten Übermittagsangebots abzielt.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fordern hierin die Landesregierung zum sofortigen Handeln auf, das dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auf die Form und Dauer der Betreuung Rechnung getragen wird.
Geschrieben von Broeskamp Elisabeth am Mittwoch, 21. Oktober 2009
zurück
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]